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Historisches zum Wegweiser.

 

Die Weinbaugemeinde Udenheim liegt im rheinhessischen Tafel- und Hügelland..

Die Landschaft um uns herum ist vor rd 2,4 Mio Jahren (Erdzeitalter Pleistozän) durch Anhebung des Mainzer Beckens entstanden.

Spätere Eiszeitstürme (zuletzt vor rd 12 000 Jahren) haben den fruchtbaren Löß, das ist fossiler Staub (auch Lahmen genannt), angeweht.

Dieser nimmt durch seine schwammartige Beschaffenheit reichlich und rasch Regenwasser auf und gibt es danach langsam wieder ab.

Dies zusammen mit dem niederschlagsarmen (< 500 mm/a), recht sommerwarmen (17-19°), wintermilden (Januarmittel 0-1°) geschützten Beckenklima und der höchsten Sonnenscheindauer Deutschlands machen Rheinhessen zum Weinparadies (240 qkm Rebfläche,

20 Mio hl Wein/ a).

Aber auch Anbau von Zuckerrüben, Getreide u.a. Braugerste.

Die Gemarkung Udenheim ist rd 800 ha groß, davon sind rd 250 ha Rebfläche.

Die vorerwähnten günstigen geologischen und klimatischen Bedingungen in Rheinhessen haben, wie- Funde belegen- auch zu einer frühen Besiedlung des Raumes geführt.

Nach den Römern traten im 6./7. Jahrhundert die Franken auf. Sie teilten das Land neu, legten selbst neue Höfe an und vergaben und

verwalteten die kleineren Höfe (sog. Huben oder Hufen).

Die Endsilbe ...heim in vielen rheinhessischen Ortsnamen deutet auf diese fränkische Besiedlung hin.

Der Ort Othenheym taucht erstmals urkundlich bei einer Schenkung von zwei Weinbergen an das Kloster Lorsch im Jahre 773 auf.

Udenheim hat heute 1300 Einwohner und weist mit der Bergkirche ein historisches Baudenkmal ersten Ranges auf.

Eingangs war die Rede von rheinhessisch. Wie kam es zu diesem Namen ?.

Am 8. Juli 1816 (das Datum des Besitzergreifungspatents) erhält der Großherzog von Hessen als Entschädigung für Landesabtretungen in Folge des Wiener Kongresses das ehemalige Departement Donnersberg, unter anderem mit dem Kreis Alzey ohne das Kanton Kirchheim- Bolanden.

Am 28. März 1818 wurde dieses Gebiet im Großherzoglich Hessischen Amtsblatt zum ersten mal „Rhein-Hessen" genannt.

1852 kam Udenheim zum neugeschaffenen Landkreis Oppenheim (dort bis 1938).

In der großherzoglichen Zeit, und zwar um 1900, entstand unser" Wegweiser.

Wegweiser als Begriff in unserem Zusammenhang sind der „Instruction für die Ausführung des Vicinalwegebaues"

vom 11. Juli 1838 zu entnehmen. Unter § 14 heißt es:

Die Anfangspunkte der Verbindungsstraßen zwischen zwei Orten (womit wir auch erfahren, was Vicinal-wege sind oder waren),

sowie diejenigen Stellen, wo zwei Straßen sich durchschneiden, oder ein Weg in einen oder mehrere Äste sich theilt, sind mit Wegweisern von Stein oder Holz zu versehen". „Von Stein oder Holz" dürfte im holzarmen Rheinhessen eher „von Stein" bedeutet haben.

Die Straße zwischen Udenheim und Schornsheim (heute die Landesstraße 430) war bis 1881 Vicinalweg und stand in der Unterhaltung der beiden Gemeinden. In einem Schriftwechsel von 1854 zwischen der Ortsgemeinde Udenheim und dem damaligen Kreisamt in Oppenheim z.B. geht es a) um die Schotterung des Weges und b) um die Anfertigung von drei neuen Wegweisern und die Reparatur eines alten. (Nebenbemerkung: Die Ortstafel sollte ebenfalls repariert werden).

Die Großherzogliche Verwaltung legte großen Wert auf die Umsetzung des vg. § 14, wie z.B. dem Intelligenzblatt für den Kreis Alzey vom 29.August 1860 zu entnehmen ist. Darin wurde den Großherzoglichen Bürgermeistern eingeschärft, an den entsprechenden Stellen Wegweiser vorzusehen und die schadhaften Wegweiser wieder herzustellen.

Durch Gesetz vom 27. April 1881 gingen die Vicinalwege in die Baulast der Landkreise über.

Das Gesetz vom 21.August 1896, den Bau und die Unterhaltung der Kunststraßen im Großherzogtum Hessen- Darmstadt betreffend,

regelte auch die Zuständigkeit der Gemeinden für den Bau und die Unterhaltung der dem öffentlichen Gebrauch dienenden Feldwege,

Ortsstraßen und sonstigen Verbindungswege innerhalb der Gemarkung.

Wie sich das auf „unseren" Fall ausgewirkt hat, bedarf noch der Klärung.

Der Festschrift zum 100jährigen Bestehen der Provinz Rheinhessen ist zu entnehmen, dass gerade nach 1871 (Gründung des Deutschen Reiches) sich u.a. bei Mainz und bei Worms industrielle Zentren mit einer entsprechenden Anziehungskraft entwickelt haben.

Die Einwohnerzahl stieg zwischen 1816, als die Provinz zum Großherzogtum kam, von 147.000 Einwohnern auf 348.334 im Jahre 1900.

Trotz Eröffnung der Bahnlinien im inneren Rheinhessens, zuletzt im Dezember 1871 die Strecke Mainz- Alzey und der Verbesserung

des Straßennetzes (der Kunststraßen) gingen die meisten Leute wohl immer noch zu Fuß.

Die Wege, um die es hier geht, sind oder waren über Udenheim führende Verbindungen zu den Orten Ober-Saulheim, Hahnheim und Schornsheim. Geländekarten von 1902, dem Zeitraum der Entstehung des Wegweisers und vor den späteren Flurbereinigungen weisen ausgeprägte Ortsverbindungswege zwischen Ober-Saulheim /Udenheim und der Kreisstadt Oppenheim und entsprechende Wegweiser aus. Damals gab es in der Kreisstadt z.B. neben den Wochenmärkten dreimal im Jahr Kram - und Vieh - märkte. Es gab auch noch die Bartholomäus- Wallfahrt vor Palmsonntag.

Wer letztendlich den Wegweiser wann angeordnet hat, kann noch nicht gesagt werden.

Ob es vielleicht ein Entgegenkommen der Verwaltung nach dem Übergang der Zuständigkeiten nach dem Gesetz von 1896 war ?

Dies bleibt bis zum Auffinden der Bauakte selber offen.

Wo das vormalige Original gegossen wurde, ist noch nicht herausgefunden. Soweit festgestellt werden konnte, kommen die Firmen Gienanth (Eisenberg); Buderus (Hirzenhain); Rheinböller Hütte (Familie Puricelli) und Sayner Hütte nicht in Betracht. Vergleichbare Bestellungen, zB der Stadt Worms von 1900 lassen auf die Gießerei Gebr. Roeder in Darmstadt schließen. Die Firma hat sich auch mit gußeisernen Herden und Öfen einen Namen gemacht. Das Unternehmen erfuhr 1966 Veränderungen und ist zu Beginn der (19)90er Jahre erloschen.

Die hier sichtbare Schreibweise Klm war bis 1905 gebräuchlich; insofern ein Indiz für die Altersbestimmung des Wegweisers.

Sie sehen unten am Wegweiser ein Wappen mit einem bewehrten Löwen als Wappentier.

Landgraf Ludwig X erhielt durch Patent vom 13. August 1806 den Titel Großherzog und führte (ab dem 29.Juli 1808) als fürstliches Wappen

und Siegel den Löwen, wie wir ihn hier sehen können. Das ist für die zeitliche Zuordnung des Wegweisers von Bedeutung, denn ab der Verordnung vom 9. Dezember 1902 hielt der hessische Löwe das Schwert waagerecht.

 

An dieser Stelle sei allen, insbesondere der Firma Heger Guss, Enkenbach, gedankt, die zu dem guten Gelingen des Neuguß des Udenheimer Wegweisers beigetragen haben.

 

Gregor Heinz 55288 Udenheim Schulstr.12 August 2004